Spielend die Welt entdecken – mit Freude fördern
28
Kinder
20
Mitarbeitende

Besonderheiten
Wir freuen uns immer über Ihre Ideen und Anregungen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach per Email oder Telefon. Unser Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Benedikt Heider, Leitung Offene Hilfen

Adresse und Routenplanung

Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH
Oberen Remscheider Straße 20-22
42929 Wermelskirchen

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Angebote für Kinder Gruppen- und Kooperationsangebote

Gruppenangebote

  • Fledermausclub:

    Spiel, Spaß & Gemeinschaft – ein inklusives Angebot für Kinder von 5–14 Jahren
    Alle zwei Wochen samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr laden wir herzlich ein zu einem bunten Vormittag voller Bewegung, Spiel und fröhlichem Miteinander. In einer offenen und wertschätzenden Atmosphäre erleben die Kinder abwechslungsreiche Aktivitäten, knüpfen neue Freundschaften und genießen einfach das Zusammensein – ganz gleich, welche Voraussetzungen sie mitbringen.

    Ein Angebot, das verbindet – mit Herz, Spaß und jeder Menge guter Laune!

  • Samstagstreff:

    Gemeinsam Zeit verbringen – ein inklusives Freizeitangebot für Jugendliche & Erwachsene
    Alle zwei Wochen samstags von 14:00 bis 18:00 Uhr treffen sich Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Beeinträchtigung zu einem abwechslungsreichen Nachmittag voller Gemeinschaft, Spiel und guter Laune. Ob bei Gesellschaftsspielen, kleinen Ausflügen, Musik hören, Kickerturnieren oder gemeinsamen Kochaktionen – hier steht das Miteinander im Mittelpunkt.

    Ein Ort zum Lachen, Austauschen und Wohlfühlen – offen für alle.

 

Kooperationsangebote

Wir bieten Kindern mit Beeinträchtigung individuelle Unterstützung (in einer 1:1 Begleitung)  bei folgenden Ferienangeboten:

  • Kinderdorf Hückeswagen (04.08.2025-15.08.2025)
  • Circus Casselly (Herbstferien 2025)

Unsere Kooperationspartner sind die Städte Wermelskirchen und Remscheid und das Jugendzentrum Hückeswagen.

 

Kostenübernahme

Die Kosten für die Dienstleistungen des Familienunterstützenden Dienstes, sowie die Betreuungskosten der Freizeitangebote können wir für Sie über die zusätzlichen Betreuungsleistungen oder die Verhinderungspflege mit den Pflegekassen abrechnen (Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1-5). Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass die Kommune bzw. der Landschaftsverband im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten übernimmt.

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