Besonderheiten
Die Schulbegleitung ermöglicht dem Kind/Jugendlichen eine dauerhafte Teilhabe am Schulalltag.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach per Email oder Telefon. Unser Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Benedikt Heider, Leitung Offene Hilfen
Adresse und Routenplanung
Offene Hilfen
Obere Remscheider Straße 20-22
42929 Wermelskirchen
Schulbegleitung
Schulbegleitung ist eine individuelle Leistung der Eingliederungshilfe nach §112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX oder
gemäß § 35a SGB VIII. Diese Leistung kommt Kindern und Jugendlichen zu Gute, die aufgrund ihrer
Beeinträchtigung auf individuelle Unterstützung im Schulalltag in Regel- oder Förderschulen angewiesen sind.
Die Leistung der Schulbegleitung ermöglicht dem Kind/Jugendlichen eine dauerhafte Teilhabe am Schulalltag.
Konkrete Maßnahmen und Ziele der Schulbegleitung werden in einem Hilfeplanverfahren gemeinsam mit allen
beteiligten Personen vereinbart, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Die Beantragung dieser
Leistung erfolgt beim örtlichen Jugendamt, wenn eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung im Vordergrund
steht. Bei einer Beeinträchtigung im sozial-emotionalen Bereich, bzw. bei einer seelischen Beeinträchtigung
(z.B. Autismusspektrum) ist der örtliche Jugendhilfeträger zuständig.
Wir informieren Schulen und Eltern gerne über die konkrete Vorgehensweise.
Sprechen Sie uns einfach an!



