WerkstattratWir sind der Werkstattrat der WLH GmbH
Jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung hat auch einen Werkstattrat. Das ist per Gesetz in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) festgelegt. Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten der Werkstatt. Dazu können uns die Beschäftigten ansprechen und ihre Wünsche, Probleme oder Veränderungsvorschläge mitteilen. Wir treffen uns einmal im Monat mit dem Geschäftsführer und besprechen diese und viele weitere Themen. Dann entwickeln wir gemeinsam Ideen und Lösungen.
Aus diesem Grund ist der Werkstattrat für die Beschäftigten sehr wichtig, denn wir treten dafür ein, dass die Rechte der Beschäftigten eingehalten und ihre Meinung von der Geschäftsleitung gehört und berücksichtigt wird. So haben wir z. B. schon erreicht, dass ein Fahrradunterstand vor Werk 2 errichtet wurde oder eine Markise als Überdachung für Rollstuhlfahrer über dem HPA 2a angebracht wurde.
Außerdem organisieren wir Feiern und Geschenke für die Beschäftigten (z. B. die Karnevalsfeier oder die Weihnachtsgeschenke).
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre neu gewählt. Beschäftigte, die am Wahltag seit mindestens sechs Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind, dürfen sich zur Wahl aufstellen. Wählen dürfen alle Werkstattbeschäftigten.
